Wer kann einen Glasfaseranschluss bekommen?
Alle Hintergrundinformationen
Für den geplanten Breitbandausbau hat der Breitband-Zweckverband Südliches Nordfriesland ein Markterkundungsverfahren durchführen lassen. Dies ist eine Voraussetzung, damit Fördergelder vom Bund für ein solches Glasfaserprojekt bewilligt werden. Im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens wurden rund 9.200 unterversorgte Haushalte im südlichen Nordfriesland ermittelt. Sollte Ihre Adresse nicht verfügar sein, dann können die folgenden Faktoren der Grund dafür sein: Bei Ihrer Anschrift handelt es sich um ein Gebäude, welches eine Datenübertragungsgeschwindigkeit von mehr als 30 Mbit/s im Download hat oder wo zum Zeitpunkt der Markterkundung ein anderer Anbieter den Ausbau der Kabelverzweiger oder per Funk bereits angemeldet hat.
Sofern nur einer dieser beiden Faktoren zutrifft, handelt es sich nicht mehr um einen unterversorgten Haushalt und die Fördergelder greifen in diesem Fall nicht. Das bedeutet, dieser Haushalt kann im Rahmen dieses geförderten Projektes nicht mit einem Glasfaseranschluss versorgt werden.
Wichtiger Hinweis: Bei den einzelnen Orten wird zwischen vollversorgten Orten und teilversorgten Orten (mit 1) gekennzeichnet) unterschieden. Sollte Ihre Adresse in einem vollversorgtem Ort liegen, so ist sie auf jeden Fall verfügbar. Überprüfen Sie hier ob Ihr Ort vollversorgt oder teilversorgt ist, in allen Orten die nicht mit einem 1) (hoch 1) versehen sind ist jede Adresse verfügbar.
An Ihrer Adresse ist kein Glasfaseranschluss möglich?
Interessensbekundung
Sollte unser Verfügbarkeitscheck ergeben haben, dass Sie im Rahmen des geförderten Ausbaus keinen Glasfaseranschluss erhalten können, dann reichen Sie gern eine unverbindliche Interessensbekundung bei Nordfriesen Glasfaser ein. Hiermit teilen Sie Ihr Interesse an einem Glasfaseranschluss mit. Sollte sich die Möglichkeit ergeben, dass Sie zukünftig einen Anschluss zu bekommen, haben wir so die Erlaubnis Sie direkt darüber zu informieren.