Wichtige Informationen für Mieter, Vermieter und Eigentümer
Der Glasfaseranschluss bis ins Haus
Grundvoraussetzung für die Versorgung von beispielsweise einer Mietwohnung ist ein Vertrag. Im Normalfall ist es so, dass der Mieter einen Vertrag mit dem Netzbetreiber, in diesem Fall Nordfriesen Glasfaser, eingeht. Vorab sollte allerdings mit dem Eigentümer geklärt werden, ob dieser dem Verlegen des neuen Glasfaseranschlusses zustimmt. Dieser muss erlauben, dass das neue Kabel auf dem Grundstück verlegt werden darf. Sofern der Eigentümer zustimmt, kann der Mieter seinen Auftrag einreichen.
Was ist, wenn ich als Mieter Glasfaser möchte, aber mein Vermieter dagegen ist?
Sollte der Vermieter gleichzeitig auch der Eigentümer sein und sich dagegen aussprechen, bleibt Ihnen nur noch die Option der Überzeugungsarbeit. Fakt ist, dass der Eigentümer auf Basis des Grundstücksnutzungsvertrages, dem Verlegen des neuen Kabels auf dem Grundstück zustimmen muss. Sollte dies nicht der Fall sein, versuchen Sie nochmal mit ihm zu sprechen und ihm alle Vorteile zu zeigen.
Was ist, wenn mein Mieter den Glasfaseranschluss nicht haben möchte?
Auch hierfür gibt es einen Lösungsansatz. Sollte der Mieter sich gegen den Vertrag und somit gegen den Glasfaseranschluss entscheiden, besteht als Eigentümer immer noch die Möglichkeit sich den Anschluss auf eigene Faust ins Haus zu holen. Dafür muss der Vertrag lediglich über den Eigentümer eingereicht werden. Sobald der Anschluss ins Haus gelegt wird, kann dieser technisch „stillgelegt“ werden. Er ist physisch also vorhanden, aber wird vom Mieter nicht genutzt. Somit wird trotzdem sichergestellt, dass langfristig auch auf Glasfaser umgestellt werden kann.
Wichtig: Die monatlichen Kosten müssen, trotz Stilllegung, natürlich trotzdem vom Eigentümer getragen werden.
1) Der Glasfaseranschluss ist nur i.V.m. einem Auftrag bei Nordfriesen Glasfaer innerhalb der jeweiligen Vorvermarktung kostenlos.